Risikokapital

Risikokapital
Beteiligungskapital

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Ri|si|ko|ka|pi|tal 〈n.; -s; unz.〉 Kapital, das risikoreich investiert bzw. angelegt wird, z. B. in kapitalschwache Unternehmen

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Ri|si|ko|ka|pi|tal, das (Wirtsch.):
in [finanzschwachen] Unternehmen angelegtes Kapital, mit dem der Investor bewusst ein hohes Risiko eingeht, um ↑ Gewinne (1) zu erzielen:
privates, fehlendes, zusätzliches R.;
für eine Existenzgründung R. bereitstellen, benötigen.

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Risikokapital,
 
Wagniskapital, englisch Venture-Capital ['ventʃəkæpɪtl], im weiteren Sinn jede Form des Eigenkapitals, das im Unterschied zum Fremdkapital für die Kapitalgeber keinen rechtlich fixierten festen Rückzahlungs- und Zinszahlungsanspruch beinhaltet. Die erfolgsabhängige Bedienung des Eigenkapitals hat v. a. für innovative Unternehmen mit investitionsbedingten Anfangsverlusten den Vorteil, nicht durch weitere (Zins-)Aufwendungen zusätzlich belastet zu werden. Andererseits sind wegen des vergleichsweise hohen Verlustrisikos und mangelnder Sicherheiten nur wenige Anleger geneigt, ihr Geld als Eigenkapital bereitzustellen. Da Eigenkapitalprobleme v. a. bei nicht börsennotierten kleinen und mittleren Unternehmen auftreten, soll der Eigenkapitalknappheit durch Erleichterungen beim Börsenzugang (z. B. Zulassung zum geregelten Markt oder zum Neuen Markt) sowie durch Gründung von (Kapital-)Beteiligungsgesellschaften entgegengewirkt werden. Im engeren Sinn umfasst Risikokapital die externe Eigenfinanzierung von Existenzgründungen oder von leistungsbezogenen Innovationen (neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen), die Erfinder oder kleinere Unternehmen nicht aus eigener Kraft realisieren können und die zudem bedeutend riskanter sind als Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen. Neben der häufig gewählten Form, sich als stiller Gesellschafter zu beteiligen, bieten sich auch erfolgsabhängig bediente Genussscheine als Finanzierungsinstrument an.
 
Aus arbeitsmarkt- und strukturpolitischen Gründen fördert z. B. in Deutschland der Staat im Rahmen der Existenzgründungspolitik solche Investitionen der mittelständischen Wirtschaft durch die Bereitstellung von Risikokapital über Wagnisfinanzierungsgesellschaften und (landes-)eigene Risikokapitalfonds sowie durch steuerliche Maßnahmen und weitere Verbesserungen kapitalmarktbezogener Rahmenbedingungen (Finanzmarktförderungsgesetze).
 
 
H. Albach u. a.: Finanzierung mit R. (1986);
 J.-W. Dietz: Gründung innovativer Unternehmen (1989);
 F. Kaufmann u. L. Kokalj: R.-Märkte für mittelständ. Unternehmen (1996);
 S. Sidler: R.-Finanzierung von Jungunternehmen (Bern 21997).

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Ri|si|ko|ka|pi|tal, das: Kapital, das bes. in kapitalschwachen Unternehmen investiert wird, wobei der Kapitalgeber bewusst ein höheres Risiko eingeht, als Gegenleistung jedoch auf hohe Wertsteigerungen spekuliert: Vom fehlenden R. für Existenzgründer bis hin zum leistungsfeindlichen Steuersystem (Scheppach, New York 18); Die Vereine brauchen Fantasie, um eine Vielzahl von Aktivitäten als AG auszulagern und mit R. zu finanzieren (Woche 4. 4. 97, 2); Die Tresore mit R. sind randvoll (Focus 14, 1998, 290).

Universal-Lexikon. 2012.

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